Verfahren beim Entscheidungsträger

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.

Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.

Die Bezieherin/der Bezieher einer Pension oder Rente muss den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Entscheidungsträger einbringen. Das ist jene Stelle, die auch die jeweilige Pension bzw. Rente bezahlt.

Stand: 10.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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